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ravor Postet sich warm
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Verfasst am: 18.06.2004 - 19:55 Titel: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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Hallo, mich würde mal folgendes interessieren:
Für den Fall ich habe zuviel Geld und ich lade mir legal in einer dieser legalen Internetseiten MP3-Dateien herunter, habe also dafür bezahlt und so weiter, und irgendwann stehen durch Zufall Polizeibeamte vor meiner Tür und beschlagnahmen meinen PC, wie ist es dann in diesem Fall möglich, zu beweisen, dass alle mp3´s legal gedownloaded wurde?
Liegt innerhalb einer "lagelen" mp3 eine Art Schlüssel der dieses ermöglich...hehe...ich wags mich kaum zu fragen, aber, gäbe es einen solchen Schlüssel, wäre es möglich, einen solchen für eine "nicht legale mp3" selbst zu erstellen?
..mhh..klingt kindisch...ich weiss...aber vielleicht..  |
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gaga MPeX.net Wizard
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Verfasst am: 18.06.2004 - 22:48 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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Das hat alles etwas von der heiligen Inquisition. Lieber eine Rothaarige zuviel verbrennen, um das brüchige Machtmonopol zu retten.
Derartige Fragen sind natürlich ganz im Sinne der Inquisition.
Passender Artikel von gestern:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,304384,00.html |
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ruwen Postet sich warm
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Verfasst am: 04.07.2004 - 20:33 Titel: Re: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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| ravor hat folgendes geschrieben: | Hallo, mich würde mal folgendes interessieren:
Für den Fall ich habe zuviel Geld und ich lade mir legal in einer dieser legalen Internetseiten MP3-Dateien herunter, habe also dafür bezahlt und so weiter, und irgendwann stehen durch Zufall Polizeibeamte vor meiner Tür und beschlagnahmen meinen PC, wie ist es dann in diesem Fall möglich, zu beweisen, dass alle mp3´s legal gedownloaded wurde?
Liegt innerhalb einer "lagelen" mp3 eine Art Schlüssel der dieses ermöglich...hehe...ich wags mich kaum zu fragen, aber, gäbe es einen solchen Schlüssel, wäre es möglich, einen solchen für eine "nicht legale mp3" selbst zu erstellen?
..mhh..klingt kindisch...ich weiss...aber vielleicht..  |
Würd mich persönlich auch mal interessieren. Auch wenn ich für etwas zahle, dann für mp3s, nicht für wmas oder sonstiges Wildwestformate. |
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nicname Ist hier öfters
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Verfasst am: 05.07.2004 - 17:36 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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also wenn du es beweisen willst dann must ich erst mal wissen wo du sie runtergeladen hast bei den meisten runterladseiten sind es spezielle dateien (kein mp3) und in denen sind die lizenzen
andere dateien werden von bands extra kostenlos ins netz gestellt
andere seiten speicher auch die sachen wer was runtergeladen hat da kannst auch mal fragen
fazit: je nach format und seite hast ne chance ganz gut wegzukommen |
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start78 MPeX.net Wizard
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Verfasst am: 05.07.2004 - 22:07 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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Normalerweise wird eh nur bei Leuten durchsucht, deren IP über Kazaa o.ä. festgestellt wurde...
Kann auch sein, daß ich falsch liege. Aber ich halte es für eher unwahrscheinlich, daß die Polizei auf Verdacht in eine Wohnung spaziert, um zu sehen, ob und wieviele mp3's auf einem PC zu finden sind.
Wer sich also nicht in P2P-Netzen tummelt, muß kaum mit unangenehmen Besuchern rechnen...
(Es soll auch P2P-Netze geben, in denen man nicht so leicht verfolgt werden kann!)
Außerdem sollten Kauf-mp3's (wenn schon kein drm) einen eindeutigen Vermerk beinhalten. Das angesprochene Wasserzeichen halte ich für die beste Lösung, wobei die Audioqualität unter Umständen darunter leiden könnte.
P2P-mp3's werden zuweilen auch recht abenteuerlich und mit minderwertigen Encodern hergestellt. Ich denke mal, daß man eine Festplatte voller Kauf-mp3's schon mit EncSpot von einer P2P-gefüllten Platte unterscheiden kann... |
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Koolshen MPeX.net Groupie
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Verfasst am: 05.07.2004 - 22:54 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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Erst mal zur Hausdurchsuchung:
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist eines der Grundrechte des deutschen Grundgesetzes, d.h. man kann nicht einfach auf Verdacht und mit einer lausigen IP-Adresse eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, zumal man dafür auch einen richterlichen Beschluss braucht. Auf Verdacht geht hier also gar nichts.
Zweitens hätte man die Musikdateien ja (erlaubterweise) vom Radio aufgenommen haben können, die Beweislast liegt, wie sonst auch, beim Staat. Dazu kommt noch das mehr oder weniger geduldete "Recht" zur Privatkopie, das die Industrie so nicht ganz wahrhaben will. Im Übrigen zahlt jeder von uns durch Abgaben an die Gema, für Rohlinge, Brenner usw. ständig Abgaben für diese Privatkopien, auch wenn wir die CDs nie für Musikzwecke einsetzen.
Legale Dateien direkt aus dem Online-Musik-Shop ließen sich hingegen doch in den meisten Fällen einigermaßen leicht erkennen, da sie ja eigentlich nur legal sind, solange das Ursprungsformat beibehalten wird. Dieses ist eben oft kein MP3, sondern AAC, da sich dieses mit einem digitalen Wasserzeichen versehen lässt. Andererseits, wenn das sich so durchsetzt, wie beim iTunes Music Store, dass man die heruntergeladenen Dateien letztlich nur auf dem firmeneigenen MP3-Player abspielen kann, wird das Kartellamt sicherlich im Dreieck springen und das zu Recht.
Alles in allem wird also nichts so heiß gegessen, wie es die Musikindustrie gerne hätte. Sicher würde man sich strafbar machen, wenn man Raubkopien vertreibt und auch mit sehr exzessiven Tauschbörsenaktivitäten macht man sich verdächtig. Aber bis es zur Hausdurchsuchung kommt, muss schon eine eindeutige Indizienkette vorgelegt werden, damit die Polizei eingreift. |
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jenstv Ist hier öfters
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Verfasst am: 09.07.2004 - 12:15 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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gekaufte MP3 sind mit einem Wasserzeichen versehen, dieses soll sogar das recodieren überleben, also immer auslesbar sein
zusätzlich sind einige MP3 mit DRM, also verschlüsselt und lassen sich nur mit Schlüssel abspielen |
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start78 MPeX.net Wizard
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Verfasst am: 09.07.2004 - 19:04 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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@jenstv:
Du sprudelst nur so vor Halbwahrheiten!
Das Wasserzeichen ist zwar schon entwickelt (Fraunhofer), allerdings noch nicht großflächig im Einsatz.
DRM für mp3 gibt es überhaupt nicht, also eine komplette Fehlinformation! |
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nicname Ist hier öfters
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Verfasst am: 09.07.2004 - 19:31 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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@start78
es gibt schon eine "art" mp3 mit DRM ist aber nicht abwärtskompatiebel d.h. ma braucht neue software |
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start78 MPeX.net Wizard
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Verfasst am: 10.07.2004 - 08:08 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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Du meinst wohl Fraunhofers Light Weight DRM?
Das verhindert nicht das abspielen. |
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Raybeez Postet sich warm
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Verfasst am: 10.07.2004 - 12:17 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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Du musst ja nicht beweisen dass du dir die MP3s legal beschafft hast, sondern es muss bewiesen werden dass du sie illegal beschafft hast.
Aber die Polizei kommt nur bei dir vorbei wenn sie gute Gruende hat.
Wer ueber Tauschboersen geschuetzte Lieder anbietet geht immer ein Risiko ein, da das Anbieten gesetzwidrig ist. Auch wer seine Musik kopiert und verkauft macht sich strafbar.
Wer einfach nur Musik runterlaedt, der braucht i.d.R. nichts befuerchten (solange er halt nix selber anbietet). |
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jenstv Ist hier öfters
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Verfasst am: 15.07.2004 - 13:46 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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na dann werde ich mal genauer:
in den MP3 Urzeiten als vom FHG nur der Kommandozeilen Encoder verfügbar war, gab es auch einen Win Player von diesem Verein
dieser hatte ein paar nette Features:
zum Beispiel war die Möglichkeit einer Passwort-Eingabe vorhanden (um das mp3 abzuspielen); das wäre doch völlig sinnlos wenn man das MP3 vorher nicht schützen könnte
zum Wasserzeichen: das FHG hat auch irgendwann mal groß rumgetönt das sich in das MP3 ein Wasserzeichen einbinden läßt, ohne die Musik zu verfälschen (und bot zum Download ein MP3 mit und ohne Wasserzeichen an um dies zu vergleichen); das Wasserzeichen wurde schon von RadioMP3 genutzt, kurz bevor sie zumachten |
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gaga MPeX.net Wizard
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Verfasst am: 15.07.2004 - 14:30 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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Popfile bietet seine FhG-MP3s (192 kbps) mit DRM und Wasserzeichen an. Wasserzeichen finden also durchaus breite Verwendung.
Es gibt (allerdings nur noch auf Anfrage) auch eine Demoversion des Wasserzeichens (A©WA) vom FhG als VST-Plugin:
http://syscop.igd.fhg.de/AcwaVSTPlugIn.htm |
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Irish23 Postet sich warm
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Verfasst am: 03.09.2004 - 08:50 Titel: RE: Unterschied von legalen MP3 zu "illegalen" |
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...wenn du wirklich zuviel Geld hast bzw. du eine Position bekleidest bei der z.B. Illegalität zum Problem werden würde, sei es Jobverlust o.ä, hab ich einen Rat:
Für etwas das du kaufst erhält du eine Rechnung. Hebe sie dir auf, hefte sie ordentlich ab...und sollte wirklich ein bösartiger Mensch dich Anzeigen oder es zu einer, sehr unwahrscheinlich, Wohnungsdurchsuchung kommen, dann kannst du Anhand der Rechnungen alles beweisen.
Hoffe geholfen zu haben  |
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