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gema ung gvl

 
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djmarten
Postet hier einiges


BeitragVerfasst am: 07.02.2006 - 16:53    Titel: gema ung gvl Antworten mit Zitat

hi liebes mpex und allen anderen!!1

mich würde mal intersieren ob selbst komponierte songs gema/gvl frei sind (also keiner der bands ist bei gema/gvl)

ist man dann davon befreit,und brauch sich über die 2 als internet radiosender keine sorgen machen?

leider blick ich in diesem ganzen § zeugs nicht mehr so richtig durch!!

Liebe grüße Dj Wink
_________________
immer geil drauf XD
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Bierbauch
Postet sich warm


BeitragVerfasst am: 13.02.2006 - 20:27    Titel: RE: gema ung gvl Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

grundsätzlich stehen an einer Musikaufnahme verschiedenen Personen bzw. Institutionen Rechte zu. Diese Rechtsinhaber (= Lizenzgeber) müssen vor einer Nutzung des Musikstückes durch Dritte, hier also der Radiosender, der Verwendung zustimmen.


Rechtsinhaber können sein:
der/die Urheber
ein Musikverlag,
die GEMA,
der Tonträgerhersteller,
die ausübenden Künstler
und die GVL.


Der konkrete Ansprechpartner und Rechteinhaber hängt immer vom Einzelfall ab. In den wenigsten Fällen muss man sich allerdings mit allen Beteiligten auseinandersetzen.
Klassischerweise gibt es bei einem Musikstück sowohl den Urheber des Textes (=Texter) und zusätzlich den Urheber der Komposition (=Komponist).
Bei existierender Musik, die schon irgendwo veröffentlicht wurde, ist so gut wie immer davon auszugehen, dass sie dem Urheberrechtsschutz unterfällt. Selbst der simpelste Schunkel-Schlager wird vom Urheberrechtsschutz erfasst.
Zunächst wären also die Urheber um Erlaubnis zu fragen.

Die GEMA ist in Deutschland die zentrale Verwertungsgesellschaft für die Wahrnehmung von Urheberrechten. Es ist für die einzelnen Urheber kaum möglich zu kontrollieren, wie und wo seine Musikstücke genutzt werden. Diese Kontrolle führt für ihn die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" durch. Deshalb räumen ihr die Urheber und die Verlage die Nutzungsrechte an den Musiktiteln ein; die GEMA wiederum vergibt die Nutzungsrechte und zieht für diese die Vergütung ein.

Desweiteren existiert die GVL. Ebenso wie bei der GEMA handelt es sich bei der "Gesellschaft zur Verwertung von Leistunfsschutzrechten" um eine Verwertungsgesellschaft. Im Unterschied zur GEMA nimmt die GVL jedoch nicht die Rechte der Urheber wahr, sondern die Rechte der Leistungsschutzberechtigten, also der Tonträgerhersteller und ausübenden Künstler.


Hoffe, das ich hiermit ein bischen zur Klärung der Sachlage beigetragen habe.

MfG, Bierbauch
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djmarten
Postet hier einiges


BeitragVerfasst am: 21.02.2006 - 23:26    Titel: RE: gema ung gvl Antworten mit Zitat

man dankt Wink
MFG DJ Wink
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immer geil drauf XD
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Matty1970
Ist hier öfters


BeitragVerfasst am: 28.02.2006 - 21:18    Titel: Re: gema ung gvl Antworten mit Zitat

djmarten hat folgendes geschrieben:
hi liebes mpex und allen anderen!!1

mich würde mal intersieren ob selbst komponierte songs gema/gvl frei sind (also keiner der bands ist bei gema/gvl)

ist man dann davon befreit,und brauch sich über die 2 als internet radiosender keine sorgen machen?

leider blick ich in diesem ganzen § zeugs nicht mehr so richtig durch!!

Liebe grüße Dj Wink


ich machs mal kürzer

wenn du nur solche selbstkomponierten/getexteten sachen im programm hast ist es der gema vollkommen latte. das selbe trifft auf die gvl-abzocker zu
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djmarten
Postet hier einiges


BeitragVerfasst am: 05.03.2006 - 23:46    Titel: RE: gema ung gvl Antworten mit Zitat

Wink
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